Stefan Große

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

AUSBILDUNG

Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg von 1996-2001

Rechtsreferendariat in Schweinfurt und Würzburg von 2001-2003 

 

BERUFSERFAHRUNG

Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2004

Rechtsanwalt im Anwaltsbüro Dr. Haas in Schweinfurt von Juni 2004 bis April 2011

Selbstständiger Rechtsanwalt in der Bürogemeinschaft Dr. Gündisch & Kollegen, Schweinfurt, von Mai 2011 bis April 2014

Seit Mai 2014 selbstständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit RA Bernhard Ackermann (auch Fachanwalt für Familienrecht)

 

QUALIFIKATIONEN

Seit November 2007 besteht aufgrund des Nachweises der besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Berechtigung, die Bezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" zu führen.

Seit dem Jahr 2012 besteht aufgrund des Nachweises der besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auch die Berechtigung, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.

Seit August 2010 Fachautor für die Zeitschrift Immobilien- und Mietrecht (IMR).

Im Jahr 2022 erfolgreicher Abschluss des Testamentsvollstreckerlehrgangs der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.  (DVEV).

 

  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)

  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Familienrecht im DAV

  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Mietrecht und Immobilien im DAV

  • Gründungsmitglied im Centrum für juristische Fortbildung e.V.

 

EHRENÄMTER

  • Justiziar des BRK Kreisverbands Schweinfurt

  • Mitglied im Vorstand des Fördervereins des Theaters der Stadt Schweinfurt e.V. (Theaterfreunde Schweinfurt)